Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur Anbieterkennzeichnung für die Website der Physiotherapiepraxis Köning & Starke in Neuenkirchen.
Zuständige Kammer:
Die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für den Bereich Physiotherapie" beschränkt sich auf den Bereich der Physiotherapie und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen (Gesundheitsamt Steinfurt).
Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen (Gesundheitsamt Steinfurt).
Die Berufsrechtliche Regelung bildet das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939.
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